Spanien lockt nicht nur mit der beliebten Insel Mallorca zu sonnigen Urlaubsreisen. Auch die anderen Balearen, die kanarischen Inseln und natürlich die kulturreichen Städte sind beliebte Reiseziele. Damit du bei deiner Planung nichts vergisst, haben wir dir die wichtigsten Einreisebestimmungen für Spanien übersichtlich zusammengestellt. So fühlt sich der Urlaub von Anfang an nach Olé ganz ohne Oh je an. Im Folgenden erfährst du, welche Dokumente du und deine Kinder brauchen, was für Nicht-EU-Bürger gilt und worauf du beim Zoll und bei der Anreise mit dem Auto achten solltest.
Einreisebestimmungen Spanien: das solltest du wissen

Alles auf einen Blick
Mit diesen Punkten klappt deine Einreise nach Spanien, egal ob mit Ausweis, Kind, Visum oder Auto:
Deutsche Staatsbürger: Du reist mit Personalausweis oder Reisepass ein, beide dürfen höchstens seit einem Jahr abgelaufen sein, der vorläufige Personalausweis muss gültig sein.
Nicht-EU-Bürger: Je nach Staatsangehörigkeit brauchst du ein Visum, meist ein 90-Tage-Visum. Mit Aufenthaltsgenehmigung für ein anderes Schengenland entfällt ein weiteres Visum.
Kinder und Jugendliche: Seit 2012 braucht jedes Kind ein eigenes Ausweisdokument, Minderjährige sollten zusätzlich eine Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten dabeihaben.
Inseln und Zoll: Mallorca, Gran Canaria und Co. haben dieselben Einreiseregeln, die Kanaren aber Nicht-EU-Zollregeln: zollfrei bis 300 €, per Flug oder Schiff 430 €.
Auto und Führerschein: Dein Auto oder Mietwagen braucht ein gültiges europäisches Kennzeichen, der alte graue Führerschein reicht nur bei Geburtsjahr vor 1953.
Einreisebestimmungen
⚠️ Informationen rundum aktuelle Sicherheitshinweise und Einreisebestimmungen findest du auf der Seite des Auswärtigen Amtes.
1. EU-Bürger und ihre Einreisebestimmungen für Spanien
Grundsätzlich reicht für deutsche Staatsbürger bei der Einreise nach Spanien der Personalausweis oder (auch vorläufige) Reisepass aus. Gut zu wissen: Die Reisedokumente dürfen zum Reisezeitpunkt höchstens seit einem Jahr abgelaufen sein (ausgenommen ist der vorläufige Personalausweis, dieser muss gültig sein).
2. Du bist kein EU-Bürger?
Wenn du nicht Bürger eines EU- oder Schengenstaates oder der Schweiz bist, benötigst du nach den Einreisebestimmungen für Spanien je nach Staatsangehörigkeit ein Visum. Dieses musst du persönlich in der spanischen Botschaft oder den Konsulaten beantragen. Dafür benötigst du einen gültigen Reisepass deines Staates. Dann ist ein 90-Tage-Visum ohne Arbeitserlaubnis meist kein Problem.
Falls du noch in andere europäische Länder reisen willst oder bei der Anreise mit dem Auto hindurchfährst, empfehlen wir dir ein Schengenvisum: Das gilt für alle Staaten des Schengenabkommens, darunter fast alle EU-Länder. Und es entspricht auch den Einreisebestimmungen für Spanien.
Sofern du schon eine Aufenthaltsgenehmigung für ein anderes EU- oder Schengenland hast, brauchst du kein weiteres Visum, sondern nur die entsprechenden Dokumente für die Einreise. Beispiel: Du lebst und arbeitest mit Erlaubnis in Deutschland, bist aber türkischer Staatsbürger, dann gelten deine entsprechenden Papiere sozusagen als Visum. Du musst die Dokumente natürlich laut der Einreisebestimmungen für Spanien auf deine Reise mitnehmen.
Es gibt allerdings ganz individuelle Bestimmungen für längere oder geschäftliche Aufenthalte. Darüber hinaus kannst du dich bei den offiziellen spanischen Stellen in Deutschland informieren, natürlich in deutscher oder englischer Sprache.
Ehe-Vorteil: Wenn du mit einem Bürger der EU, eines Schengenstaates oder der Schweiz verheiratet bist und zusammen reist, reichen gemäß den Einreisebestimmungen für Spanien dein gültiger Reisepass und deine Aufenthaltskarte als Familienangehöriger eines EU-Bürgers, um bis zu 90 Tagen Urlaub in Spanien zu machen. Ohne Aufenthaltskarte benötigst du je nach Staatsangehörigkeit ein Visum, das kostenlos im beschleunigten Verfahren ausgestellt wird.
3. Mit dem Nachwuchs nach Spanien: Einreisebestimmungen für dein Kind
Seit 2012 benötigen alle Kinder und Jugendlichen, auch für Reisen in andere EU-Länder, ein eigenes Ausweisdokument. Dein Kind kann so mit einem gültigen Kinderreisepass, Reisepass oder auch (vorläufigem) Personalausweis nach Spanien fahren.
Für die Einreise nach Spanien unter 18 Jahren sollten Jugendliche am besten eine Einverständniserklärung mit der Unterschrift aller Erziehungsberechtigten dabei haben. Wer alleine oder in Begleitung eines Volljährigen reist, sollte diese vor der Abreise entweder von einer Polizeidienststelle oder einem Notar beglaubigen lassen. Hat der Minderjährige keine Bescheinigung dabei, kann es passieren, dass er von der Polizei in Spanien in Gewahrsam genommen und ein paar Tage später zurück nach Hause geschickt wird.
Neben Reisepass bzw. Personalausweis und der Bescheinigung der Erziehungsberechtigten sollte dein Schützling noch das Folgende dabei haben:
die Personalien und Angaben zur Erreichbarkeit der Sorgeberechtigten
Reiseroute
evtl. die Personalien der volljährigen Begleitpersonen
die Unterschriftsbeglaubigung (durch Notar, Polizei oder Rathaus)
ggf. eine beglaubigte Übersetzung der gesamten Einverständniserklärung in die Landessprache und / oder Englisch
4. Auf zu den schönsten Inseln Spaniens: Einreisebestimmungen für Mallorca, Gran Canaria und Co.
Da die Kanarischen Inseln zu Spanien gehören, gelten dort die standardisierten EU-Einreisebestimmungen. Als EU-Bürger benötigst du also kein Visum o. ä., der Reisepass oder Personalausweis reicht vollkommen aus. Auch Kinder und Jugendliche können wie oben beschrieben auf die Kanarischen Inseln reisen. Unterschiede zwischen den einzelnen Inseln gibt es hinsichtlich der Einreisebestimmungen übrigens auch nicht.
Falls du deine Einreise nach Spanien mit einem Kreuzfahrtschiff o. ä. planst, solltest du dich im Voraus allerdings über die Bestimmungen zur Ausweispflicht beim Reiseveranstalter informieren. Obwohl die Balearen oder Kanarischen Inseln zur EU gehören, reicht der Personalausweis für den Check-in an Bord in manchen Fällen doch nicht aus und du musst deinen Reisepass vorzeigen.
Das Gleiche gilt für einige Fluggesellschaften, deren Vorgaben von den staatlichen Regelungen abweichen können. Lass daher lieber Vorsicht als Nachsicht walten und frag nach. Es wäre schade, wenn deine Einreise nach Spanien an solch formellen Kleinigkeiten scheitert.
Einreisebestimmungen für deinen Hund: Dein treuer Vierbeiner kann, je nach Rasse, natürlich auch mit nach Spanien reisen. Voraussetzung ist hierfür u. a. der EU-Heimtierausweis, die Kennzeichnung deines Hundes mit Tätowierung oder Mikrochip sowie eine Tollwutimpfung.
5. Einreisebestimmungen Spanien: Lebensmittel und Alkohol mitnehmen?
Solange du in Ländern der EU reist und die Waren für den persönlichen Gebrauch gedacht sind, kannst du das Souvenir-Shopping bei der Aus- und Einreise in Spanien ganz entspannt angehen.
Grundsätzlich gilt: Waren müssen erst ab einem Wert von 300 €, bei Flug und Seereisen ab 430 € verzollt werden. Reisende unter 15 Jahren dürfen nur Waren im Wert von insgesamt 175 € zollfrei einführen.
Solange deine Einkäufe die folgenden Obergrenzen nicht überschreiten, musst du keine Abgaben bezahlen:
Tabakwaren:
200 Zigaretten oder
100 Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von höchstens 3 g) oder
50 Zigarren oder
250 g (Rauch-) Tabak oder
eine anteilige Zusammenstellung der Produkte
Alkoholische Getränke:
1 l Spirituosen (z.B. Whisky, Rum, Wodka etc.)
2 l Zwischenerzeugnisse (z. B. Port, Madeira, Marsala, Campari etc.)
4 l nicht schäumende Weine
16 l Bier
Sonstiges: Benzin (in einem Reservekanister) 10 l
Auf den Kanaren wird es mit den Souvenirs ein wenig komplizierter: Die Kanarischen Inseln gehören so zwar zum Zollgebiet der EU, sind jedoch nicht Teil des Steuergebiets für Verbrauchs- und Mehrwertsteuern. Bei der Einreise gelten daher die zollrechtlichen Bestimmungen eines Nicht-EU-Staates.
6. Einfache Einreise mit dem Auto
Für dein Auto gibt es keine anderen Einreisebestimmungen für Spanien, als dass es ein gültiges europäisches Kennzeichen haben muss, das gilt auch für einen Mietwagen. Mit dem Kennzeichen und einem gültigen Führerschein kannst du 90 Tage lang durchs sonnige Spanien fahren, und natürlich auch sämtliche anderen EU-Grenzen auf deinem Weg sorgenfrei passieren.
Der neue ist laut Einreisebestimmungen für Spanien keine Pflicht. Es reicht sogar der alte, graue Führerschein, sofern du vor 1953 geboren bist, denn nur dann läuft die Umtauschfrist noch bis zum 19. Januar 2033. Auch die Grüne Versicherungskarte ist in den Einreisebestimmungen für Spanien nicht vorgeschrieben, damit können Unfallschäden und -folgen aber schneller geregelt werden. Wenn du mit dem Auto länger als 90 Tage in Spanien bleiben willst, musst du das Fahrzeug genauso wie dich selbst melden.
Noch Fragen zum Thema Mietwagen? Wir helfen gerne!
Bei weiteren Fragen zu Mietwagen oder bei Unsicherheiten während der Buchung steht die kostenlose Kundenberatung gerne zur Verfügung. 0221 - 567 999 11 (außerhalb Deutschlands: 0049 221 - 567 999 11). Unsere Mietwagen-Experten helfen gerne weiter.

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