Oh, Schreck! Mit der Entspannung im Urlaub ist es schnell vorbei, wenn der Führerschein plötzlich verschwunden ist, vor allem, wenn man mit dem Mietwagen unterwegs ist und auf das wichtige Dokument angewiesen ist. Was ist zu tun, wenn der Führerschein im Ausland verloren geht?
Führerschein im Ausland verloren – was jetzt?
verifiziert von Frieder Bechtel | Mietwagen-Experte und Pressesprecher

Alles auf einen Blick
Wenn dein Führerschein im Ausland weg ist, hilft dir dieser Überblick bei den nächsten Schritten:
Erste Schritte: Melde den Verlust bei der örtlichen Polizei und lass dir bei Diebstahl eine Diebstahlbescheinigung ausstellen.
Weiterfahren erlaubt: Ohne Führerschein zu fahren ist keine Straftat, es droht aber ein Bußgeld, in Österreich 36 Euro, in Italien 86 bis 344 Euro.
Neuer Führerschein: Den Ersatz beantragst du nur in Deutschland bei der Fahrerlaubnisbehörde, für 38 bis 45 Euro und mit bis zu vier Wochen Wartezeit.
Mietwagen abholen: Am Schalter brauchst du den Original-Führerschein, der vorläufige Führerschein für 12 Euro reicht dort nicht aus.
Wenn die Zeit drängt: Eine Expressausstellung dauert 48 Stunden, sonst kannst du kostenfrei auf einen anderen Fahrer umbuchen oder 24 Stunden vor Mietbeginn stornieren.
Führerschein im Ausland verloren
1. Die ersten Schritte: An wen wende ich mich?
Ob Führerschein verloren oder gestohlen, bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat musst du den Verlust nicht zwangsläufig melden. Wenn der Führerschein gestohlen wurde, empfehlen wir aber unbedingt einen Gang zur örtlichen Polizei, um Anzeige zu erstatten und eine Diebstahlbescheinigung zu erhalten. Mehr kannst du im Ausland erst einmal nicht managen, denn einen neuen Führerschein kannst du erst in Deutschland beantragen. Und wie sieht das beim Internationalen Führerschein aus? Auch hier gilt: Den Verlust erst einmal der örtlich zuständigen Polizeidienstelle melden! Bei Verlust des Internationalen Führerscheins kannst du bei der deutschen Botschaft im jeweiligen Land eine amtliche Übersetzung des nationalen Führerscheins anfertigen lassen (kostet in Australien z.B. ca. 40 Euro). Diese Übersetzung wird in der Regel im Falle einer Kontrolle als Ersatz akzeptiert.
2. Führerschein im Ausland verloren: Darf ich trotzdem fahren?
Was tun, wenn man bereits mit dem Mietwagen oder dem eigenen Auto im Urlaubsland unterwegs ist und der Führerschein verloren geht? Kleine Entwarnung: Wer kontrolliert wird und den Führerschein nicht vorzeigen kann, begeht keine Straftat wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, da diese trotz dem Verlust des Dokuments bestehen bleibt. Allerdings riskierst du eine Bußgeldstrafe, die in jedem Land unterschiedlich hoch ausfallen kann. Hierzulande werden 10 Euro fällig. In Österreich fällt ein Verwarnungsgeld von 36 Euro an, die Italiener sind mit 86 bis 344 Euro besonders streng.
Wenn du bei einer Polizeikontrolle die Diebstahlbescheinigung vorzeigst, wird dir das Bußgeld mit etwas Glück erlassen. Die endgültige Entscheidung liegt allerdings beim Polizeibeamten, an den du gerätst.
3. Wie beantrage ich einen neuen Führerschein?
Um einen Ersatzführerschein zu beantragen, musst du zu der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde an deinem Hauptwohnsitz gehen. Für derzeit 38 bis 45 Euro (je nach Region unterschiedlich) kannst du dort einen Antrag auf die Ausstellung eines neuen EU-Kartenführerscheins stellen. Und wie lange dauert das Ganze? Je nach Behörde kann die Ausstellung eines neuen Führerscheins bis zu vier Wochen dauern. Wer trotzdem auf das Auto angewiesen ist, kann sich gegen 12 Euro einen vorläufigen Führerschein ausstellen lassen. Dieser muss bei einer Verkehrskontrolle gemeinsam mit dem Personalausweis vorgezeigt werden und gilt definitiv in Deutschland, im Ausland aber unter Umständen nicht. Sobald du deinen neuen Kartenführerschein erhältst, verliert der Übergangsführerschein seine Gültigkeit.
Phew, Glück gehabt! Wenn der verlorengeglaubte Führerschein doch wieder auftaucht, umgehend die Behörde informieren, sonst können 25 Euro Strafe fällig werden. Der Grund: Der Dokumentenfälschung soll so vorgebeugt werden.
4. Kann ich den Mietwagen ohne Führerschein trotzdem abholen?
Schwierig wird es, wenn du deinen Mietwagen am Schalter abholen möchtest und keinen Führerschein vorzeigen kannst. In dem Falle wird der Vermieter dir das Herausgabe des Fahrzeugs sehr wahrscheinlich verweigern. Ganz wichtig: Der Übergangsführerschein reicht am Mietwagenschalter als Nachweis der Fahrerlaubnis nicht aus! Die Anmietung ist nur bei Vorlage eines gültigen Original-Führerscheins in Verbindung mit der Kreditkarte des Hauptfahrers möglich. Du hast folgende Möglichkeiten, wenn du den Führerschein verloren hast und einen Mietwagen abholen musst:
Expressausstellung des Führerscheins: Wenn du bis zur Mietwagen-Abholung noch ein paar Tage Zeit hast, kannst du bei der Fahrerlaubnisbehörde (gegen einen Aufpreis von 20 bis 35 Euro) eine Expressausstellung des Führerscheins veranlassen. Du erhältst den Führerschein in diesem Fall in innerhalb von 48 Stunden. Wenn nicht einmal Zeit für die Abholung bei der Behörde bleibt, kannst du zusätzlich einen Direktversand für weitere 5 bis 8 Euro veranlassen.
Fahrerwechsel: Du hast noch 24 Stunden bis zur Mietwagen-Abholung und ein Ersatzführerschein kann nicht mehr ausgestellt werden? Innerhalb von diesem Zeitfenster (Zeitverschiebung beachten!) besteht die Möglichkeit, den Mietwagen kostenfrei auf einen anderen Fahrer umbuchen zu lassen. Dieser muss unbedingt einen gültigen Führerschein und in der Regel auch eine Kreditkarte besitzen. Wende dich in diesem Fall am besten telefonisch an unsere Infoline! Eine Umbuchung in letzter Sekunde, also unmittelbar am Mietwagenschalter, ist nur in den seltensten Fällen (und gegen eine Gebühr) möglich!
Stornierung des Mietwagens: Es findet sich kein Zusatzfahrer? In diesem Fall kannst du die Buchung 24 Stunden vor Mietbeginn noch stornieren, ohne dass zusätzliche Kosten anfallen.
Wenn alle Stricke reissen und du im Urlaubsland den Mietwagen nicht ausgehändigt bekommst, wende dich an unsere Infoline, um die anfallenden Kosten für eine Stornierung nach Ablauf der 24 Stunden eventuell zu drosseln. Allerdings: Letztendlich entscheidet in der Regel immer der Veranstalter und dessen Kulanz über den Ausgang der Situation. Einen Versuch ist es aber wert!
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